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Gesundheitsorganisationen mahnen Tabakaußenwerbeverbot an

23.01.2017

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, der ein Tabakaußenwerbeverbot ab 2020 vorsieht, wurde bereits im April 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und im Juni im Bundesrat beraten. Nach ursprünglicher Planung hätte er im Herbst 2016 in die parlamentarische Beratung des Bundestages eingebracht werden sollen. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen.

Die im ABNR zusammengeschlossenen Gesundheitsorganisationen haben sich von April bis November letzten Jahres wiederholt mit einer Vielzahl von Anschreiben, Stellungnahmen, eigenen Publikationen und Pressemitteilungen an die politischen Entscheidungsträger gewandt und eine zügige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs sowie die Umsetzung des längst überfälligen Tabakaußenwerbeverbots angemahnt. Diese Bemühungen blieben leider ohne Erfolg, so dass die Gefahr besteht, dass der Gesetzentwurf nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode beraten wird. Das ABNR wird bei diesem enorm wichtigen Thema nicht locker lassen und die Politik weiterhin an ihre Verantwortung erinnern.

Die Hintergründe zum Widerstand gegen den Gesetzentwurf und die Aktivitäten der Gesundheitsorganisationen des ABNR beleuchtet auch ein Beitrag von Prof. Dr. med. Helmut Gohlke (stellv. Vorsitzender des ABNR) in der Zeitschrift Herz Heute.

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