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ABNR-Info | 01|2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser
Wir freuen uns sehr, Ihnen heute nach einer längeren Unterbrechung den ersten ABNR-Info für 2024 zusenden zu können. Die Pause haben wir genutzt um ein wenig an unserem Newsletter zu feilen und auch unsere Mitglieder zu befragen, welches die für sie wichtigen Themen sind. So setzen wir mit dem Beitrag „E-Zigaretten - Der falsche Traum vom gesunden Rauchen“ in dieser Ausgabe einen ersten Impuls zum geäußerten Wunsch nach mehr Informationen zu neuen Tabak- und Nikotinprodukten.
Darüber hinaus haben wir wieder Informationen aus den Bereichen Wissenschaft, Politik zusammengetragen, und um aktuelle Themen aus dem Vorstand und den Mitgliedsorganisationen zu den bisherigen Rubriken ergänzt. So stellt sich unsere neue Vorstandsvorsitzende Frau Prof. Dr. Ulbricht Ihnen in einem kurzen Interview vor.
Wir wünschen Ihnen von hier noch einen schönen Sommer und freuen uns immer über Feedback! Senden Sie uns Ihre Impulse gerne an redaktion@abnr.de.,
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr ABNR-Team
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Drei Fragen an die neue Vorstandsvorsitzende des Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.
Frau Professorin Dr. Sabina Ulbricht
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Liebe Frau Ulbricht, Sie haben zum 01.01.2024 den Vorstandsvorsitz des Aktionsbündnis Nichtrauchen übernommen. Können Sie uns zu Beginn ein wenig über sich erzählen und Ihre Motivation sich für diese Position zur Verfügung zu stellen?
Das Thema Nichtrauchen begleitet mich seit vielen Jahren: Zum einen in meiner wissenschaftlichen Arbeit an der Universität in Greifswald und zum anderen auch über mein Engagement bei FACT – Frauen aktiv gegen Tabak. Ich freue mich sehr darüber, dass ich durch meine Position im Aktionsbündnis Nichtrauchen jetzt auch gesundheitspolitisch aktiv werden kann. Das Besondere an unserem Bündnis ist, dass ich hier zwanzig medizinische Fachgesellschaften vertreten kann, die ein hohes Maß an Expertise in ihren jeweiligen Gebieten auszeichnet aber auch eine große Bereitschaft sich zusammen für das Thema Nichtrauchen zu engagieren. Mir als Soziologin und Gesundheitswissenschaftlerin ist besonders wichtig, dass evidenzbasierte Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention für mehr Tabak- und Nikotinfreiheit endlich stärker in den politischen und öffentlichen Fokus rücken, und Rauchen im Alltag immer weniger erlebbar wird.
Wenn Sie auf das Jahr 2024 und auch die kommenden Jahre schauen, was sind aus Ihrer Sicht die wichtigen Themen für das Aktionsbündnis Nichtrauchen?
Aktuell verwenden wir einen Teil unserer Energie im Aktionsbündnis darauf, den Lobbyismus der Tabakindustrie sichtbar zu machen und diesem konsequent entgegenzutreten, so z.B. dem Sponsoring von Veranstaltungen im Gesundheitsbereich oder auch dem Angebot von Schulungen zur Tabak- und Nikotinentwöhnung. Es braucht einen verbindlichen Rahmen im Umgang mit der Tabakindustrie. Aktuell arbeiten wir an einem Verhaltenskodex den wir auch unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist aus meiner Sicht die längst überfällige Umsetzung von flächendeckenden Angeboten zur Tabak- und Nikotinentwöhnung in Deutschland. Ein Kurzkonzept hierzu steht kurz vor der internen Abstimmung. Es mir auch ein Anliegen Themen aus den ABNR Mitgliedsorganisationen aufzugreifen und in den politischen Diskurs einzubringen, z. B. über die Beteiligung an wissenschaftlichen Tagungen. Ausgewiesene Expertinnen und Experten, die in der Tabak- und Nikotinentwöhnung aktiv sind, unterstützen uns dabei!
Zum Abschluss noch eine "Wunderfrage": Wenn Sie drei Maßnahmen direkt und ohne Umstände umsetzen könnten, welche wären das?
Vielleicht bin ich unbescheiden, wenn ich zehn statt der von Ihnen genannten drei Maßnahmen umsetzen würde, aber wir haben schon vor einigen Jahren an einem Strategiepapier für ein tabakfreies Deutschland 2040 mitgearbeitet und halte die dort formulierten zehn Aspekte allesamt für wichtig. Ergebnis der Umsetzung dieser Maßnahmen wäre, dass ab spätestens 2040 weniger als fünf Prozent der Erwachsenen und weniger als zwei Prozent der Jugendlichen in Deutschland Tabak- und Nikotinprodukte konsumieren.
Eine dieser Maßnahmen betrifft den Schutz von Kindern- und Jugendlichen in Bezug auf Tabak. Das ABNR e.V. engagiert sich aktuell als einer von 16 Bündnispartnern in der Initiative Kinder ohne Alkohol und Nikotin (kinder-ohne-alkohol-und-nikotin.de) um verbindliche Strategie bei Gesetzgeber und in der Regierung durchzusetzen.
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Aus der Geschäftsstelle / Aus dem Vorstand |
- Frau Professorin Dr. Sabina Ulbricht hat zum 01.01.2024 den Vorstandsvorsitz des Aktionsbündnis Nichtrauchen übernommen
- Frau Kathrin Duhme ist seit dem 15.08.2023 als Geschäftsführerin des Aktionsbündnis Nichtrauchen tätig.
- Seit 2023 hat das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. zwanzig Mitgliedsgesellschaften. Neu hinzugekommen sind: die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V., die Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie e.V. und FACT – Frauen aktiv contra Tabak e.V..
- Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. ist Teil der Initiative „Kinder ohne Alkohol und Nikotin“, die vom Netzwerk „Tabak und Kinderrechte“ ins Leben gerufen wurde. Sie wird vom DKFZ koordiniert und von verschiedenen medizinischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen sowie von Einzelpersonen unterstützt. Ziel der Initiative ist es, dass die im Koalitionsvertrag verankerten Verschärfungen der Werbebeschränkungen für Alkohol und Nikotin noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden und die folgenden Forderungen von der Politik erfüllt werden:
- Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden
- Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen
- Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in lizenzierten Fachgeschäften
- Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren
Zum Start der Initiative versandte das DKFZ einen von einigen Partnern mitgezeichneten Brandbrief an die Abgeordneten der Regierungsparteien. Der Start der Initiative am Weltnichtrauchertag erzielte ein hohes Medienecho.
- Gesundes-Herz-Gesetz – Stellungnahme und Teilnahme an der Anhörung der Fachverbände durch das ABNR. Mit dem Gesetz soll zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland beigetragen werden, indem die Früherkennung und die Versorgung von Risiken, Risikoerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert und die medizinische Prävention gestärkt wird. Die Reduzierung des Tabak- und Nikotinkonsums ist ein Schwerpunkt.
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Aus den Mitgliedsorganisationen |
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP):
- Pressemitteilung unter dem Titel „Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs“ (28.06.2024). Der Link ist hier
- „Gemeinsamer offener Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke Einweg-E-Zigaretten verbieten!“ (02.07.2024). Der Link ist hier.
- Pressemitteilung mit dem Titel „Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai: „Aromen-Verbot für E-Zigaretten, Tabakentwöhnung finanzieren, Jugendliche besser aufklären“ veröffentlicht. Der Link ist hier
- Deutsche Übersetzung der European Respiratory Society-Stellungnahme zu neuartigen Nikotin- und Tabakprodukten. Die Stellungnahme ist in der „Pneumologie“ erschienen. Der Link ist hier
- Positionspapier zur Implementierung der Tabakentwöhnung in den Workflow des Lungenkrebsscreenings in der Zeitschrift Pneumologie : „Im Rahmen eines nationalen Screeningprogramms zur Früherkennung von Lungenkrebs muss die Tabakentwöhnung obligater Bestandteil der Beratung der Teilnehmenden sein.“ Der Link ist hier
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS):
Ankündigung der 63. DHS Fachkonferenz SUCHT 2024: „Lebenswelten bewegen“ vom 28. bis 30. Oktober 2024 in Essen. Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Unter anderem wird Prof. Reiner Hanewinkel einen Überblick zum Thema „Rauchen und soziale Ungleichheit“ geben. Eine vertiefende und thematisch fokussierte Auseinandersetzung mit der Konferenzthematik „Lebenswelten bewegen“ bieten die insgesamt 12 Foren am zweiten Veranstaltungstag. Ein abschließendes Podiumsgespräch mit Praktiker:innen, Wissenschaftler:innen und einer Betroffenen lädt unter dem Titel „Menschen in ihren Lebenswelten – Wechselwirkungen und Veränderungen“ zu einem lebhaften Austausch ein.
Mehr Informationen auf der Tagungs-Website |
Aus der Politik – national
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Cannabis-Legalisierung: Kernpunkte des seit 1. April 2924 gültigen Gesetzes und mögliche Auswirkungen auf das Rauchen |
Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 das lange diskutierte Cannabisgesetz verabschiedet. Damit ist es Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit dem 01. April d.J. erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich zu führen, während für die eigenen Räumlichkeiten eine Höchstgrenze von 50 Gramm festgelegt wurde. Zusätzlich dürfen zuhause bis zu drei Cannabispflanzen für den eigenen Bedarf angebaut werden.
Um eine Kongruenz mit EU-rechtlichen Regelungen sicherzustellen, wurden die noch im Koalitionsvertrag von 2021 vorgesehenen lizenzierten Geschäfte für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe durch die Möglichkeit zur Gründung von Anbauvereinigungen ersetzt. Diesen ist es seit dem 1. Juli 2024 erlaubt, an ihre über 21 Jahre alten Mitglieder bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag bzw. 50 Gramm pro Kalendermonat für den eigenen Bedarf abzugeben.
Das ABNR äußerte bereits in seinem Positionspapier vom März 2023 die Befürchtung, dass das Cannabis-Gesetz einer Renormalisierung des Tabakkonsums Vorschub leisten könne. So ist zu erwarten, dass mit ihm das Angebot an Cannabis zunehmen, sein Preis sinken und damit der Konsum ansteigen wird. Da in Deutschland 80% des Cannabis zusammen mit Tabak konsumiert werden, ist mit dem Konsumanstieg auch ein Anstieg des Tabakkonsums zu erwarten. Darüber hinaus konnten Studien zeigen, dass der Co-Konsum einen umgekehrten Gateway-Effekt auslösen kann, bei dem erst über den Cannabiskonsum ein Tabakkonsum eingeleitet wird. Zudem wird die THC-Wirkung des Cannabis in Verbindung mit Nikotin verstärkt, das Suchtpotenzial erhöht und ein Rauchstopp erschwert. Schließlich wird durch den Co-Konsum die mit beiden Substanzen verbundene Schadstoffinhalation potenziert, wodurch zusätzliche gesundheitliche Risiken entstehen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass offene e-Zigarettensysteme THC-Beimischungen in Liquids ermöglichen, was in den USA in der Vergangenheit zu Lungenerkrankungen mit tödlichem Ausgang geführt hat (EVALI).
Zwar verlangt das Gesetz von den Anbauvereinigungen die Erstellung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes, auch dürfen diese Cannabis nicht in Verbindung mit Tabak oder Nikotin abgeben, und die abgegebenen Mengen müssen mit Warnhinweisen versehen werden, die u.a. auf mögliche Wechselwirkungen bei einem Mischkonsum mit anderen psychoaktiv wirksamen Substanzen hinweisen. Es ist dennoch schwer vorstellbar, dass sich durch diese Regelungen ein Co-Konsum des Cannabis mit Tabak oder auch mit neuen Rauchprodukten wirksam eindämmen lässt.
Wünschenswert wäre es, wenn die angesprochenen Risiken eines Co-Konsums von Cannabis und Tabak nun, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, zumindest von der mit der Erstellung suchtpräventiver Maßnahmen beauftragten BZgA aufgegriffen und berücksichtigt würden. Zudem könnte durch ein effektives Monitoring der Auswirkungen des Gesetzes möglichen Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. In das bereits am 06. Juni verabschiedete Änderungsgesetz zum Cannabisgesetz wurde u.a. aufgenommen, dass bis zum 1. Oktober 2025 eine Evaluation der Besitzmengen sowie der Weitergabemengen der Anbauvereinigungen vorgelegt werden soll. Ein umfassender Evaluationsbericht soll spätestens bis zum 1. April 2028 vorliegen. Ein Prä-Post-Vergleich, der Aufschluss über tatsächliche Änderungen des Konsumverhaltens und der Konsummengen geben könnte, ist damit jedoch nicht vorgesehen.
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Weltweit wird ein Anstieg des Gebrauchs von Einweg E-Zigaretten (z.B. Elf Bar, Puffbar) beobachtet. Diese Produkte vernebeln Nikotinsalze in relativ hohen Konzentrationen, sind kostengünstig und einfach im Gebrauch. Einweg E-Zigaretten sind seit 2021 in England erhältlich, werden über soziale Medien beworben und gelten unter Jugendlichen, nicht zuletzt wegen ihres Designs, als ein attraktives Accessoire.
Mit Ihrer Studie beantworten die Autor*innen folgende Fragen:
- Animieren Einweg E-Zigaretten junge Erwachsene, die sonst kein Nikotin konsumieren würden, zu deren Gebrauch?
- Tragen Einweg E-Zigaretten zu einer Veränderung der Rauchprävalenz bei?
- Erklärt sich der Anstieg des Gebrauchs von Einweg E-Zigaretten durch Experimentierverhalten oder täglichen Gebrauch?
Die Ergebnisse dieser Arbeit basieren auf Daten des monatlichen repräsentativen Monitorings zum Dampf- und Rauchverhalten zwischen Juni 2016 und Mai 2023 (Smoking Toolkit Study, United Kingdom, N= 132.252). Analysiert wurden die Angaben für das hauptsächlich genutzten E-Produkt in den Altersgruppen 18-24 Jahre, 24 bis 44 Jahre sowie 45 Jahre und älter.
Mit den Daten der Studie lassen sich die drei Fragen wie folgt beantworten:
- In allen Altersgruppen nahm der Gebrauch der Einweg E-Zigarette zwischen 2021 und 2023 zu. Der höchste Anstieg war unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren nachweisbar (2021: 0.4%; 2023: 15.8%) und vor allem ausgeprägt auch bei jenen Befragten, die bislang nie geraucht hatten.
- Bis zur Markteinführung von Einweg E-Zigaretten waren die Prävalenzdaten des Rauchens und Konsums von E-Zigaretten in den Altersgruppen stabil, mit dem Trend der Reduktion des Rauchens insbesondere bei Personen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Danach nahmen die Prävalenzen des Konsums von E-Zigaretten und in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme von Nikotin zu, am deutlichsten in der Altersgruppe der 18-24Jährigen. Während die Prävalenz des Rauchens in dieser Altersgruppe auch nach der Markteinführung von Einweg E-Zigaretten weiter zurückging, nahm sie bei Personen im Alter ab 45 Jahren zu.
- Der Anstieg der Nutzung der Einweg E-Zigaretten erklärt sich weitgehend aus dem täglichen Gebrauch. Die vermehrte Nutzung dieser Produkte geht nicht mit einem Rückgang der Nutzung von wiederbefüllbaren E-Zigaretten einher. Das Gegenteil ist der Fall, insbesondere wiederum bei den 18-24Jährigen.
Nachdem in England, als dem bisher einzigen Land weltweit, die Strategie einer vermeintlichen Schadensminimierung durch E-Zigaretten auch von staatlicher Seite verfolgt wurde, fordern die Autor*innen nun schnellstmöglich die Umsetzung bewährter Tabakkontrollmaßnahmen wie Steuererhöhungen und Werbeverbote, insbesondere für Einweg-E-Zigaretten, um den aktuellen Entwicklungen entgegenzusteuern.
Die Aussagekraft der Studienergebnisse ist limitiert dahingehend, dass sie sich auf Erwachsene beziehen und die Entwicklungen, etwa bei Jugendlichen unter 18 Jahren, nicht abbilden. Zudem wurden die Trends in der Gruppe derjenigen, die Rauchen und E-Zigaretten nutzen (Dual use) noch nicht ausgewertet. Dies ist insofern von Bedeutung, da ca. 70% der Nutzer*innen von E-Produkten in Europa auch rauchen.
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Kürzlich wurde eine sorgfältig geplante kontrollierte Studie zur Tabakentwöhnung mit der E-Zigarette in einer Stichprobe aufhörwilliger Raucher*innen publiziert. Die umfassende Beobachtung von Nebenwirkungen und Rauchverhalten in dieser Studie trägt dazu bei, die wissenschaftliche Diskussion zur E-Zigarette, die oftmals durch vereinfachende Narrative und die Einflussnahme der Industrie erschwert ist, zu versachlichen.
Anhand der randomisierten Zuweisung teilnahmebereiter Raucher*innen (N= 1246) wurde der Effekt eines psychosozialen Beratungsangebot, ergänzt um die kostenfreien Abgabe von E-Zigarette und Liquid für sechs Monate (inklusive Auswahl aus vier Nikotindosierungen und sechs Aromen), gegenüber einer Kontrollbedingung untersucht. Das psychosoziale Angebot beinhaltete eine persönliche Beratung und bis zu fünf telefonischen Beratungstermine durch nicht-ärztliches Studienpersonal. Die Kontrollgruppe erhielt das psychosoziale Beratungsangebot in vollem Umfang und zusätzlich einen frei einsetzbaren Gutschein im Wert von 50 Schweizer Franken, z.B. für Nikotinersatztherapie (NET).
Teilnehmende der Interventionsgruppe waren im Vergleich zur Kontrollgruppe 6 Monate nach dem Rauchstopp zu einem größeren Teil rauchfrei (59,6 % vs. 38,5%) aber seltener nikotinfrei (20,1% vs. 33,7%). In der Interventionsgruppe wurden signifikant häufiger als in der Kontrollgruppe Nebenwirkungen wie z.B. respiratorische oder gastrointestinalen Symptomen berichtet (44 % vs. 37 %).
Neben den von den Autor*innen benannten Limitationen wie z.B. die nicht vorhandene Verblindung, die kostenfreie Ausgabe von E-Zigaretten vs. Gutschein mit frei wählbaren Einsatz) sind weitere Aspekte bedeutsam: So war der Umfang des Gutscheins zu knapp bemessen, um die in der deutschen S3-Leitlinie (2) empfohlene und deutlich wirksamere Kombination von NET (Pflaster plus kurzwirksame NET) zu nutzen.
Aussagen zur langfristigen Rauchfreiheit und Nikotinfreiheit der Teilnehmenden in beiden Gruppen sind im Zuge der geplanten Follow-Up-Erhebungen nach 12, 24 und 60 Monaten möglich. |
Die Gewinne der transnationalen Tabakunternehmen sind durch den Rückgang der Rauchendenquoten und die De-Normalisierung des Rauchens seit den 1990er Jahren zurückgegangen. Die stärkeren Regulierungen haben die Konzerne veranlasst das Geschäft langfristig auf sozial akzeptiertere und weniger schädliche Produkte umzustellen. Die Studie will die internen Strategien und Motivation zur Erreichung dieses Ziel beschreiben. Dazu wurden bisher geheime Dokumente aus der „Truth Tobacco Documents Library“ analysiert und mit Berichten, Webseiten und öffentlichen Stellungnahmen der Tabakindustrie trianguliert.
Die Studie konnte zeigen, dass die Tabakindustrie versucht ihr Image zu verbessern um langfristig profitabel zu bleiben. Um dies zu erreichen hat sie, als die Konsumzahlen in den westlichen Industrienationen zurückgingen begonnen für diesen Markt Produkte herzustellen und zu verkaufen, die pharmazeutischen Produkten ähnlich sind, unter anderem E-Zigaretten, Snus, Tabakerhitzer oder Nikotinkaugummies.
Hierfür wurden separate Abteilungen gegründet, die diese Produkte entwickelten und auf den Markt bringen sollten, vielfach in Kombination mit medizinischen Forschungsprogrammen um eine medizinische oder pharmazeutische Zertifizierung zu erlangen und so Regulierungen zu vermeiden. Begleitende Kommunikation stellte die Schäden durch Verbrennungsprodukte in den Vordergrund und versucht den langfristigen Konsum von Nikotin als sicher darzustellen.
Die Pharmazeutisierung der Tabakindustrie ist eine Maßnahmen um deren Profitabilität für aufrecht zu erhalten. Sie ist kein ernsthaftes Bestreben die gesellschaftlichen Schäden des Rauchens zu mildern. Zudem hat die Entstehung eher pharmazeutischer Produkte die Tabakkontrollgemeinschaft gespalten. Fachleute und Institutionen, die die vermeintlich „sauberen“ Nikotin- und Tabakprodukte befürworten unterstützen damit die Ziele der Tabakindustrie.
Limitationen dieser Studie sind, dass die genutzten Dokumente der Konzerne keine vollständige Datenquelle sind. Weiterhin beziehen sich die Analysen auf Konzerne, die in den USA und UK ihren Sitz haben. Es ist aber davon auszugehen, dass die Strategien auch in anderen Ländern mit entwickelten Absatzmärkten genutzt werden.
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Tabak- und Nikotin - Basics
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E-Zigaretten – Der falsche Traum vom gesunden Rauchen
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Der Konsum von E-Zigaretten, insbesondere von Einweg-E-Zigaretten, ist ein neuer gefährlicher Trend v.a. bei Jugendlichen! Dies sind kleine, handliche und mit einer Batterie betriebenen Geräte, in denen eine Flüssigkeit erhitzt (auf ca. 150-200°C) und der dabei entstehende Dampf inhaliert wird. Trägersubstanz aller auf dem deutschen Markt erhältlichen Liquids ist ein Gemisch aus Propylenglykol und Glycerin, dem unterschiedliche Aromastoffe und meist auch Nikotin zugesetzt wird. Wurde die erste Generation der E-Zigarette zunächst eigentlich als Hilfsmittel zur Tabak- und Nikotinentwöhnung entwickelt, sind mit der neuesten und inzwischen 5. Generation Geräte auf dem Markt, die aufgrund der für ihre Nutzung verfügbaren unzähligen Aromen (laut Schätzungen der WHO sind derzeit ca. 16.000 Aromen verfügbar) und ihres bunten, poppigen Designs v.a. junge Menschen ansprechen. Im Jahr 2023 gaben 37,5% der 14-bis 17-jährigen an, in diesem Jahr schon einmal E-Zigaretten gedampft zu haben.
Einweg-E-Zigaretten dürfen in Deutschland höchstens 2ml Liquid mit bis zu max. 20 mg Nikotin pro ml Liquid enthalten, was in etwa dem Nikotingehalt einer herkömmlichen Schachtel Zigaretten entspricht. Die neue Generation der E-Zigaretten verwendet Nikotinsalze, wodurch das Nikotin auch bei niedrigen Temperaturen ähnlich schnell anflutet wie bei Tabakzigaretten, jedoch ohne ein unangenehmes Kratzen im Hals oder Hustenreiz zu erzeugen und den Geschmack zu beeinflussen. Das abhängigkeitserzeugende Potential der Einweg-E-Zigarette ist sehr wahrscheinlich mit dem von traditionellen Tabakzigaretten vergleichbar.
Die gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten sind derzeit noch nicht hinreichend bekannt, können sich aber aus dem Nikotin, den Trägerstoffen, den zugesetzten Geschmacks- und Aromastoffen und möglichen Verunreinigungen ergeben. Zudem können auf Grund der Hitzeeinwirkung weitere gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen. Neben den gesundheitlichen Risiken von Nikotin (z.B. Suchterzeugung, Blutdruckerhöhung und Gefäßverengung) können die in E-Zigaretten verwendeten Chemikalien schon bei kurzfristiger Verwendung zu Irritationen der Atemwege und Entzündung der Bronchien führen. Das Risiko für verschiedene Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD ist erhöht und auch Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. durch oxidativen Stress, Gefäßversteifung, endotheliale Dysfunktion, Blutdruckerhöhung und Erhöhung der Herzfrequenz) sind möglich. Das im Verdampfungsprozess entstehende Aerosol enthält zudem krebserregende Substanzen (z. B. Formaldehyd und Acetaldehyd). Nachgewiesene Kontaminationen des Liquids mit Metallen wie Nickel, Chrom und Blei, gelten bei Inhalation ebenfalls als möglicherweise krebserzeugend.
Nach dem aktuellen Stand des Wissens kann die E-Zigarette, egal in welcher Form, zur Tabak- und Nikotinentwöhnung aus mindestens vier Gründen nicht empfohlen werden.
Erstens, im Gegensatz zu Nikotinersatzprodukten oder Medikamenten zur Unterstützung der Tabak- und Nikotinentwöhnung werden E-Zigaretten von der Mehrheit der ausstiegswilligen Raucher:innen dauerhaft genutzt.
Zweitens, das Inhalieren des E-Zigaretten-Aerosols beinhaltet potenzielle Gesundheitsrisiken, die bislang nicht abschätzbar sind.
Drittens, Raucher:innen, die auf E-Zigaretten umsteigen, haben ein erhöhtes Rückfallrisiko oder benutzen E-Zigaretten und Tabakzigaretten gleichzeitig.
Viertens, E-Zigaretten entsprechen nicht dem Standard von Medizinprodukten.
Weitergehende Informationen finden Sie u.a. hier: ZDF, DKFZ, Thieme
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18.-20.09.2024 |
33. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie Informationen finden Sie hier. |
23.-25.09.2024 |
16. Deutscher Suchtkongress, Köln Informationen finden Sie hier. |
28.-30.10.2024 |
63. DHS Fachkonferenz SUCHT, Essen Informationen finden Sie hier
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04.-05.12.2024 |
22. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle, Heidelberg Informationen finden Sie hier. |
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Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) Geschäftsstelle Berlin Kontakt: Kathrin Duhme, Geschäftsführerin • duhme@abnr.de Schumannstraße 3 • 10117 Berlin Telefon +49 (0) 30 23 45 70 15
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