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ABNR-Info | 02|2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns sehr, Ihnen heute das zweite ABNR-Info für 2024 zusenden zu können. Wir hoffen, dass Ihnen das neue frische Design genauso gut gefällt wie uns.

In dieser letzten Ausgabe für 2024 haben wir für Sie einen Überblick zu den aktuell laufenden Tabak- und Nikotinkontrollmaßnahmen in Europa und darüber hinaus erarbeitet. Außerdem hat unser Redaktionsteam erneut die Ergebnisse aus Studien für Sie zusammengefasst, die in den letzten Wochen veröffentlicht wurden. Informationen aus dem ABNR und unseren Mitgliedsorganisationen runden unser Informationspaket ab.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Advents- und Vorweihnachtszeit und freuen uns immer über Feedback! Senden Sie uns Ihre Impulse gerne an redaktion@abnr.de.


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen
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Ihr ABNR-Info-Team

Blickpunkt

Neue gesetzliche Regelungen zu Tabak- und Nikotinprodukten - Inspiration für Deutschland?

In Deutschland hat sich die Gesetzgebung im Bereich Regulierungen von Tabak- und Nikotinprodukten in den letzten Jahren kaum verändert. Aber was passiert eigentlich aktuell in anderen Ländern?

In den vergangenen zwei Jahren kam es vor allem im Kontext Verkauf von (Einweg-)E-Zigaretten, Aromen und Altersbeschränkungen zu neuen Regulationen. Im Folgenden sollen einige der neuen Regelungen beispielhaft dargestellt werden.

So wurde in Belgien beispielsweise beschlossen den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten.
Australien lässt seit 2024 nur noch den Verkauf von wiederbefüllbaren E-Zigaretten in bestimmten Apotheken zu, Einweg-E-Zigaretten dürfen dort nicht verkauft werden.
In Neuseeland dürfen seit dem 1. Oktober 2024 nur noch E-Zigaretten verkauft werden, die eine austauschbare Batterie und einen Kinderschutzmechanismus haben.

Auch im Bereich Regulation von Aromen der E-Zigarettenliquids gab es neue Einschränkungen:
So ist in den Niederlanden seit 2024 ausschließlich Tabak als Aroma von E-Zigarettenliquids erlaubt.
In Estland und Dänemark darf neben Tabak lediglich Menthol als Aroma für diese Produkte genutzt werden.

Das Verkaufsalter für Tabak- bzw. Nikotinprodukte wurde ebenfalls in einigen Ländern angehoben:
In den USA wurde der legale Verkauf von Tabakprodukten 2019 auf 21 Jahre angehoben und seit 2024 muss bei allen potentiellen Käuferinnen und Käufern unter 30 Jahren ein Ausweisdokument mit Lichtbild kontrolliert werden.
In Irland wurde beschlossen, dass der Verkauf von Tabakprodukten ab dem 1. Februar 2028 ebenfalls nur noch an Menschen über 21 Jahren erlaubt ist.
Schon ab 2025 wird in Lettland das Verkaufsalter für Tabakprodukte auf 20 Jahre angehoben werden.

Auch die Bereiche in denen Zigaretten oder E-Zigaretten konsumiert oder gekauft werden können wurden aktuell eingeschränkt:
Seit 2024 ist beispielsweise das Rauchen und der Konsum von E-Zigaretten in Frankreich an Stränden, in öffentlichen Parks und Wäldern sowie in der direkten Umgebung von Schulen verboten.

Zigarettenautomaten dürfen in den USA nur noch in Bereichen aufgestellt werden, zu denen unter 21-jährige keinen Zutritt haben.

Aktuell befinden sich zudem in einigen Ländern Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten im parlamentarischen Verfahren:

Im Vereinigten Königreich liegt ein Gesetz zur Beratung vor, dass unter anderem ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Mitte 2025 und weitere Maßnahmen zur Tabakkontrolle beinhaltet, wie die kontinuierliche Anhebung des Verkaufsalters für Tabakprodukte.

In Neuseeland wird über einen Gesetzentwurf beraten, der den Import, die Herstellung, den Verkauf und die Lieferung von Einweg-E-Zigaretten verbieten soll.

Es zeigt sich also, dass weltweit unterschiedliche Maßnahmen der Tabakkontrolle in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt wurden und aktuell beraten werden. Der Blick ins Ausland könnte auch für Deutschland als Inspiration dienen.

Aus dem ABNR

Aus der Geschäftsstelle

  • Herr Prof. Dr. med. Stefan Andreas (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.) ist bei der Mitgliederversammlung im Juni für das Amt des Schatzmeisters gewählt worden.

Aus den Mitgliedsorganisationen

Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
  • Rauchen schadet der Mundgesundheit - Neuer Infoflyer für Betroffene:

    Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat im Jahr 2024 gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einen Flyer zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“ erarbeitet. Er vermittelt zentrale Risiken des Tabak- und Nikotinkonsums für die Mundgesundheit und zeigt Vorteile des Rauchstopps auf. So geht beispielsweise der Rauchstopp mit einem deutlichen Rückgang der Zahnverfärbungen einher. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt signifikant. Die Wundheilung verbessert sich: So heilen Implantate erfolgreicher in den Kiefer ein. Der neue Flyer ist ab 02/2025 online beim DKFZ und der BZÄK abrufbar.
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP):

  • Zusammen mit 15 weiteren medizinischen Fachgesellschaften und Verbände hat die DGP ein Positionspapier initiiert und erarbeitet, in dem eine gemeinsame und konsequente Haltung gegenüber der Tabak- und Nikotinindustrie dargelegt wird.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS):
  • Suchtmedizinische Reihe: Aktualisierte Auflage „Tabak und Nikotinabhängigkeit“

    Die Tabak- und Nikotinabhängigkeit ist nach wie vor die häufigste Abhängigkeitserkrankung in Deutschland. Die Prävalenz neuerer Tabakerzeugnisse und Nikotinersatzprodukte ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die DHS eine Aktualisierung der Suchtmedizinischen Reihe zu Tabak- und Nikotinabhängigkeit realisiert. Nach der vollständigen Überarbeitung liegt nun insbesondere denjenigen Berufsgruppen, die in ihrem Alltag mit Menschen mit substanzbezogenen Störungen oder Verhaltenssüchten in Kontakt kommen, eine neue Ausgabe mit einem umfassendem Wissensgrundstock vor. Das Material kann kostenfrei bestellt werden bzw. ist im DHS Bestellcenter kostenfrei zum Download verfügbar.

Deutsche Herzstiftung e.V.:
  • Im Jahr 2024 ist das Förderprojekt „nachvorn“ gestartet, dass Kinder in Berliner Grundschulen an strukturell benachteiligten Standorten darin bestärken soll, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Das Projekt basiert auf dem seit Jahren sehr erfolgreich durchgeführten Rauchzeichen-Projekt in Frankfurt. Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.

Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ):
  • Die Stabsstelle Krebsprävention erhielt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Redesignation als WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle mit einer Laufzeit bis zum 11.11.2028.

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen e.V. (DNRfK):

  • Das DNRfK sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge der Geschäftsführung. Informationen zur ausgeschriebenen Stelle und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Aus der Wissenschaft

Wird die Überlebensrate von Raucher:innen nach einer Krebsdiagnose vom Zeitpunkt der Abstinenz nach einer Rauchstoppintervention beeinflusst?

Die Autor:innen um Paul M. Cinciripini haben diese Frage in einer prospektiven Studie untersucht. Die Nachbeobachtungszeit der Patient:innen lag im Median bei 7.9 Jahren (Interquartilsrange, IQR 3.3 - 11.8).

Rauchende Patient:innen (N= 4526, 49% Frauen, Median Alter 55 Jahre), deren Krebsdiagnose nicht länger als sechs Monate zurücklag und die an der Rauchstoppintervention teilgenommen hatten, wurden 3, 6 und 9 Monate danach zu ihrem Rauchstatus befragt. Die Eingangsbefragung der Patient:innen ergab einen täglichen Konsum von im Median 15 Zigaretten (IQR= 9-20) und einen Wert im Fagerström-Test für Zigarettenabhängigkeit, ebenfalls im Median, von 4 (IQR= 3-6). Die häufigsten Krebsdiagnosen im Sample betrafen Brust (17,5%), Lunge (17,3%) und den Kopf-Hals-Bereich (13,0%).

Die Rauchstoppintervention setzte sich aus 8-10 Beratungssitzungen (95% telemedizinisch) sowie der Verordnung von Pharmakotherapie über 10 bis 12 Wochen zusammen. Intention to Treat Analysen zeigten Abstinenzraten von 42% (1900/4526) in Monat 3, 40% (1811/4526) in Monat 6, und 36% (1635/4526) in Monat 9.

Die Ergebnisse legen nahe, dass eine Rauchstoppintervention nach einer Krebsdiagnose so früh wie möglich erfolgen sollte. Der erfolgreiche Rauchstopp 3, 6 und 9 Monate nach der Intervention reduzierte die Mortalität um 26%, 22% und 16% und zwar für alle in der Studienpopulation vorkommenden Krebsentitäten. Patient:innen, denen der Rauchstopp bis zu 6 Monate nach der Krebsdiagnose gelang, hatten mit 1,8 Jahren den größten Überlebensvorteil, verglichen mit Patient:innen, die weiter rauchten. Die Autor:innen plädieren daher dafür, Raucher:innen möglichst direkt nach der Krebsdiagnose eine evidenzbasierte Intervention mit dem Ziel der Erreichung des Rauchstopps anzubieten.

Cinciripini PM, Kypriotakis G, Blalock JA, et al. Survival Outcomes of an Early Intervention Smoking Cessation Treatment After a Cancer Diagnosis. JAMA Oncol. Published online October 31, 2024. doi:10.1001/jamaoncol.2024.489

Der Weg der E-Zigarette in die Hände der jungen Erwachsenen Englands: Eine Befragungsstudie zwischen 2016-2024

Erstmalig wurde in einer repräsentativen englischen Studie mit mehr als 150.000 erwachsenen Teilnehmenden gezeigt, dass vor allem junge Erwachsene, die bislang nicht regelmäßig geraucht hatten und solche mit riskanten Alkoholkonsum, häufiger und regelmäßig zur E-Zigarette griffen.

Seit der Markteinführung der Einweg-E-Zigarette zu Beginn des Jahres 2021, stieg ihre Nutzung auf einen Anteil von 3,5% bei denjenigen an, die nie davor regelmäßig geraucht hatten. 2016 lag der Anteil derjenigen, die E-Zigarette rauchten bei etwa 0,5 %. Besonders hoch waren die Zuwächse mit 14 % bis 19 % bei jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, die bislang nicht regelmäßig geraucht hatten. Nutzungshäufigkeit und verwendete Nikotinkonzentrationen der elektronischen Produkte nahmen in dieser Gruppe erheblich zu. Ähnlich hohe Zuwachsraten von bis zu 22 % wurden für Befragte mit riskantem Alkoholkonsum festgestellt. Im April 2024 erreichte die Prävalenz für England eine Marke von 1 Million vor allem junger E-Zigarettennutzer, die nie davor regelmäßig geraucht hatten.

Das Autorenteam der Studie hat sich zu möglichen Konsequenzen dieser Entwicklungen aus Public Health Sicht noch nicht festgelegt. Es wird vermutet, dass Menschen mit E-Zigaretten Nutzung möglicherweise andere „riskante“ Verhaltensweisen zeigen würden, wenn die Einweg-E-Zigaretten nicht eingeführt worden wären. Es wird jedoch anerkannt, dass die hohen Nikotinkonzentrationen bei einem Großteil dieser Produkte sowie die hohe Nutzungsfrequenz sehr wahrscheinlich zu einer Suchtentwicklung beitragen.

Vaping among adults in England who have never regularly smoked: a population-based study, 2016–24 Jackson, Sarah E et al. The Lancet Public Health, Volume 9, Issue 10, e755 - e765

E-Zigarette und Lungenkarzinom

Der Zusammenhang zwischen E-Zigaretten und Lungenkarzinom ist ein zunehmend relevantes Thema in der pneumologischen Forschung, wobei langfristige Studiendaten weiterhin fehlen. Erste Studienergebnisse zeigen, dass der Konsum von E-Zigaretten, insbesondere in Kombination mit traditionellem Zigarettenkonsum, das Risiko für Lungenkrebs signifikant erhöhen kann. Publizierte Daten rund um eine Fall-Kontroll-Studie aus Ohio aus der Arbeitsgruppe um Harris, et al. haben ergeben, dass Personen, die sowohl E-Zigaretten verwenden als auch chronisch rauchen, ein vierfach erhöhtes Risiko für Lungenkarzinome aufweisen im Vergleich zu reinen Zigarettenrauchern.

E-Zigaretten enthalten eine Vielzahl von potenziellen Karzinogenen, darunter Nikotin-Derivate und chemische Verbindungen, die bei der Verdampfung entstehen, wie Formaldehyd. Diese Substanzen können die DNA schädigen und entzündliche Prozesse fördern, die zur Karzinogenese beitragen. Vor diesem Hintergrund sind die regulatorische Überwachung sowie die pathophysiologische Forschung zu diesen Produkten weiterhin dringend notwendig, um weiterführende Studien neben einzelnen Fall-Kontroll-Studien zu haben.

Bittoni MA, Carbone DP, Harris RE. Vaping, Smoking and Lung Cancer Risk. J Oncol Res Ther. 2024;9(3):10229. doi: 10.29011/2574-710x.10229. Epub 2024 Jul 4. PMID: 39210964; PMCID: PMC11361252.

Tabak und Nikotin - Basics

„Harm Reduction“: Eine Marketingstrategie der Tabak- und Nikotinindustrie

Die Hersteller von E-Zigaretten bewerben ihre Produkte damit, dass sie zu einer „Harm Reduction“, einer Schadensminderung bei bislang Tabakrauchenden beitrügen. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Bereich der Drogenpolitik. Der Ansatz wurde entwickelt, um die gesundheitlichen und sozialen Schäden, die mit einem langjährigen Konsum illegaler Drogen verbunden sind, zu reduzieren, ohne zwingend den Konsum selbst zu eliminieren.

Die Tabakindustrie propagiert nun unter diesem Konzept einen Umstieg von herkömmlichen Tabakzigaretten auf E-Zigaretten oder vergleichbare Alternativen. Die Botschaft dahinter: E-Zigaretten und Tabakerhitzer seien weit weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten, würden Tabakrauchenden den Ausstieg erleichtern und somit einen Beitrag zur Reduktion der negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens leisten.

Begründet wird diese These damit, dass im Vergleich zu Tabakzigaretten die Konzentration wichtiger gesundheitsschädlicher Substanzen im Exhalat von E-Zigaretten bis zu 95% niedriger sei.
Für Tabakrauchende, die nicht mit dem Rauchen aufhören könnten oder wollten, bedeute ein Umstieg auf E-Zigaretten somit eine Schadensminderung, so dass das Gesundheitsrisiko für viele tabakassoziierte Erkrankungen wie z. B. Krebs-, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen deutlich sinke.
Würden daher Raucher:innen vollständig auf E-Zigaretten umsteigen, würde sich daraus auch ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen ergeben.
Weiterhin wird argumentiert, dass E-Zigaretten Konsumierende bei dem Versuch, mit dem Rauchen aufzuhören, unterstützen könnten: Die Abstinenzraten lägen bei einem Wechsel auf E-Zigaretten im Vergleich zur Verwendung von Nikotinersatzpräparaten höher.

Schließlich kommt eine aktuelle Cochrane-Analyse nach Auswertung von sieben randomisierten Kontrollgruppenstudien, in denen nikotinhaltige E-Zigaretten mit einer Nikotinersatztherapie (NET) verglichen wurden, zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung von E-Zigaretten von 100 Personen 4 mehr auf die Tabakzigarette verzichten als in der NET-Gruppe. Von insgesamt 351 Raucher:innen, die einen Rauchstopp geschafft haben, haben 232 die E-Zigarette und 119 NET genutzt.

Diese Ergebnisse haben bei genauerer Betrachtung jedoch nur einen geringen oder gar zweifelhaften Aussagewert: So werden im Hinblick auf die Schadstoffemissionen vor allem solche Stoffe verglichen, die typisch für eine Verbrennung von Tabak sind. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass diese bei einer Erhitzung von Liquid in E-Zigaretten nicht oder in geringem Maße anfallen. Unerwähnt bleiben hingegen die den Liquids eigenen Inhaltsstoffe, die ein eigenes gesundheitliches Schadenspotenzial besitzen oder schlichtweg bislang noch nicht hinreichend untersucht werden konnten. Beispielhaft seien die unzähligen Aromastoffe genannt, die den Liquids hinzugefügt werden, um die Attraktivität von E-Zigaretten zu steigern (Positionspapier zum Aromenverbot in E-Zigaretten).

Auch bei näherer Betrachtung der angeblichen Entwöhnungserfolge mit E-Zigaretten in Therapiestudien stellt sich heraus, dass zwar in den Nachbetrachtungszeiträumen vorübergehend mehr Personen den Konsum von Tabakzigaretten aufgeben, ein größerer Anteil jedoch nikotinabhängig bleibt und / oder nach einiger Zeit zum Dual-Use übergeht, d.h. neben E-Produkten auch Tabakzigaretten konsumiert. Im Ergebnis sind sie damit entweder den Schadstoffen der E-Zigarette oder/ und zusätzlich auch noch denen der Tabakzigarette ausgesetzt, wodurch sich ihr Schadensrisiko nachweislich deutlich erhöht.

Nach unserem Verständnis ist es zudem unseriös, ein Public-Health-Problem anhand von Ergebnissen sogenannter kontrollierter Studien zu vergleichen, wird in diesen doch nicht der Nutzen der Entwöhnungen dem Schaden durch Neueinstieg aufgrund der freien Verfügbarkeit des eingesetzten Mittels gegenübergestellt. In randomisiert kontrollierten Arzneimittelstudien hingegen sind die eingesetzten Medikamente nicht frei verfügbar und somit tatsächlich kontrolliert. So werden zur „Harm Reduction“ bei Opiatabhängigen streng kontrollierte Betäubungsmittel als Substitut eingesetzt. Man stelle sich vor, diese könnten – analog zu E-Zigaretten - an jeder Ladentheke auch als bunte Bonbons erworben werden.

Schließlich zeigen die ansteigenden Prävalenzzahlen des E-Zigarettenkonsums unter Jugendlichen und Heranwachsenden (Präventionsradar, DEBRA, BZgA), dass in Public Health Perspektive E-Zigaretten das Gesundheitsrisiko nicht verringern, sondern perspektivisch deutlich erhöhen.

Fazit

Eine Tabakentwöhnung durch E-Zigaretten wäre nur dann zu diskutieren, wenn a) deren behauptete geringere Schädlichkeit auch durch Langzeitbeobachtungen gesichert wäre, und b) diese für ihren Einsatz in der Tabakentwöhnung zunächst ein Zulassungsverfahren für Medizinprodukte durchlaufen hätten, um in der Folge bei stark abhängigen Tabakrauchenden auf ärztliches Rezept verordnet werden zu können.

News 

International

USA: Der U.S. Surgeon General hat einen neuen Report: Eliminating Tobacco-Related Disease and Death, Addressing Health Disparities veröffentlicht.

Neuseeland: Die Universität von Neuseeland hat den jährlichen "New Zealand Drug Trends Survey" veröffentlicht.

European Network for Smoking and Tobacco Prevention (ENSP): Rückblick auf die 9. Europäische Konferenz zur Tabakkontrolle

Termine

Dezember 2024

22. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle des DKFZ, 4. und 5. Dezember 2024

Eine Anmeldung für den Livestream ist noch bis Montag (02.12.2024) möglich.

 
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